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Die Sprache der totalitären Herrschaft in der SBZ und der DDR diente als Instrument eines unerbittlichen Unterdrückungsapparates und wurde zum großen Teil aus der Sowjetideologie entnommen. Viele Begriffe verwendeten die Repräsentanten der SED-Herrschaft einheitlich einerseits als Ausweis der Zugehörigkeit zum System und andererseits zur Diffamierung angeblicher Feinde und Oppositioneller. Das Buch zeigt, wie die SED-Führung aus Gründen der Machtausübung und Ausgrenzung den Wert von Einzelworten veränderte oder neue Formulierungen ersann, also wie sie Worte vergiftete. Es zeigt gleichzeitig, wie die Staatspartei permanent Menschenrechte verletzte.

 

Anhand einzelner Begriffe wird ge­zeigt, wie in der SBZ/ DDR vor allem durch die SED, das MfS und durch die Gerichte der DDR in allen gesellschaftlichen Bereichen systematisch Menschen beeinflusst, ausgegrenzt und verfolgt worden sind und wie die Ideologie des Marxis­mus-Leninismus Worte vergiftet hat. So haben die Kultur­funktionäre allein für die bildenden Künstler, die sich nicht an die Norm des „Sozialisti­schen Realismus“ halten wollten, zahlreiche Schimpfwörter verwendet: Abstraktionis­mus, Avantgardismus und andere. Ausgrenzung bedeutete für die unangepassten Künstler Ausstellungsverbot und existentielle Not. In anderen Bereichen waren die Eingriffe für die Betroffenen weitaus folgenreicher, z. B. für Wirtschaftsfachleute, die als Sündenböcke für die mangelhafte Versorgung der Bevölkerung wegen Sabotage oder Spionage eingesperrt wurden, oder Sozi­aldemokra­ten, die wegen Sozialdemokratismus und Nur-Genossenschaftertum unglaublichen Verfolgungen ausgesetzt waren. Viele Fallbeispiele belegen, wie Oppositionelle, die einen „menschlicheren“ Sozialismus anstrebten, von der SED als Abweichler, Anarchisten, Reformisten oder Revisionisten ausgegrenzt und ihre Anschauungen als sozialismusfeindlich, antimarxistisch oder antisowjetisch diffamiert wurden. 

 


LIT-Verlag

Bd. 15

406 S.

29.90 EUR

ISBN 978-3-643-10429-8


Zum Autor

  • Geboren 1943 in Ilmenau in Thüringen
  • Kurz nach dem Abitur im November 1961 Gefängnis in Rostock wegen versuchter Republik­flucht an der Ostsee, nach der Haftentlassung keine Chance auf einen Studienplatz, deshalb weiterer Flucht­ver­such im August 1963 über Checkpoint Charlie in Berlin in dem Versteck eines amerikani­schen Autos. Erneute Haft u. a. in Berlin-Hohenschönhausen und Bautzen, Entlassung im Juni 1965, Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland im September 1966.
  • Studium an der Technischen Hochschule Hannover in den Fächern Mathematik und Politi­sche Wissenschaft, Examen 1973
  • Danach Studienrat in Hannover und in Goslar, 1985 Oberstudienrat, seit 2006 in Pension